Mietbedingungen
1. Vermieter, Geltungsbereich und Begriffe
Vermieter ist Schipritt, Rapskamp 30, 38124 Braunschweig, E-Mail: mieten@softeisclub.com (nachfolgend „Vermieter“). Diese Mietbedingungen gelten für die zeitweise Vermietung der auf softeisclub.com angebotenen Softeismaschine einschließlich des bei Übergabe ausdrücklich aufgeführten Zubehörs.
„Mieter“ ist die Person oder das Unternehmen, das den Mietvertrag abschließt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Mietgegenstand und Leistungsumfang
Vermietet wird eine Softeismaschine zur vorübergehenden Nutzung. Maßgeblich für den konkreten Mietgegenstand sind die Buchungsbestätigung und das Übergabeprotokoll. Verbrauchsmaterialien wie Eismasse, Waffeln, Becher, Toppings oder Reinigungsmittel sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich zur Selbstabholung in Braunschweig. Eine Lieferung, ein Versand oder ein Hol- und Bringservice durch den Vermieter ist nicht Bestandteil des Angebots und wird nicht geschuldet.
Die auf der Website genannten Maße und das Gewicht dienen insbesondere der Transportplanung. Technische Angaben auf Typenschild, Bedienungsanleitung und Übergabehinweisen gehen allgemeinen Website-Angaben vor.
3. Online-Buchung und Vertragsschluss
Die Darstellung freier Termine auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Der Mieter wählt Miettarif und Mietzeitraum, gibt die erforderlichen Kontaktdaten ein, bestätigt die erforderlichen Sicherheits- und Vertragsinformationen und erhält unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsdaten.
Mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Verfügbarkeit serverseitig nochmals geprüft und die Buchung durch Anzeige einer Buchungsnummer bestätigt wurde.
Der Mieter erhält eine Vertragsbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Sie enthält die wesentlichen Buchungsdaten sowie die zum Vertragsschluss geltenden Miet- und Verbraucherinformationen. Der Mieter ist verpflichtet, eine erreichbare E-Mail-Adresse anzugeben und die Bestätigung zu prüfen.
Vor dem zahlungspflichtigen Buchungsschritt kann der Mieter seine Eingaben und die Vertragszusammenfassung prüfen und durch Schließen des Prüffensters bzw. Rückkehr zum Buchungsformular berichtigen. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Vertragssprache ist Deutsch. Die wesentlichen Buchungsdaten sowie die Kennzeichnung der angenommenen Fassung dieser Mietbedingungen werden zu Nachweis- und Abwicklungszwecken gespeichert; ein dauerhaftes Kundenkonto oder ein späterer Online-Abruf des vollständigen Vertragstextes wird derzeit nicht angeboten. Maßgeblich für den Mieter ist deshalb insbesondere die per E-Mail übermittelte Vertragsbestätigung. Verhaltenskodizes, denen sich der Vermieter unterworfen hätte, bestehen derzeit nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Buchungsprozess angezeigten Gesamtpreise. Für die derzeit angebotenen Standardtarife sind auf der Website 149,00 € für die Wochenendmiete und 299,00 € für die 7-Tage-Miete ausgewiesen. Preisänderungen für zukünftige Buchungen bleiben vorbehalten; maßgeblich ist der beim Abschluss angezeigte Preis.
[Umsatzsteuerhinweis ergänzen: z. B. „inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer“ oder bei Anwendung von § 19 UStG der zutreffende Kleinunternehmer-Hinweis.]
Die Zahlung ist bei Abholung vor Ort fällig und kann bar oder vor Ort per PayPal erfolgen. Eine Online-Zahlung findet nicht statt. Eine Kaution wird im derzeitigen Angebot nicht verlangt.
5. Mietzeit, Abholung und Rückgabe
Wochenendmiete: Freitag 17:00 Uhr bis Sonntag 17:00 Uhr. 7-Tage-Miete: sieben aufeinanderfolgende Kalendertage; Übergabe und Rückgabe erfolgen jeweils um 17:00 Uhr, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.
Abholung und Rückgabe erfolgen ausschließlich durch den Mieter am vereinbarten Abholstandort in Braunschweig. Eine Lieferung oder ein Versand der Maschine findet nicht statt. Die genaue Abholadresse ist dem Mieter vor Vertragsschluss bzw. in den Buchungsinformationen mitzuteilen und wird in der Buchungsbestätigung dokumentiert. Der Mieter muss Verzögerungen unverzüglich mitteilen. Die Mietzeit verlängert sich nicht automatisch, wenn die Maschine verspätet abgeholt wird.
Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung die gesetzlich zulässige Nutzungsentschädigung verlangen. Weitergehender, vom Mieter zu vertretender Schaden – insbesondere der Ausfall einer konkret nachfolgenden Vermietung – bleibt nach den gesetzlichen Voraussetzungen ersatzfähig.
6. Übergabe, Prüfung und Mängel
Der Vermieter übergibt die Maschine in einem für den vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten, gereinigten und nach seinem Verantwortungsbereich sicheren Zustand. Soweit für die sichere Verwendung, Aufstellung, Bedienung, Reinigung oder Wartung während der Mietzeit Hinweise erforderlich sind, stellt der Vermieter die maßgeblichen Bedienungs- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache zur Verfügung. Bei Übergabe können Zustand, Zubehör, sichtbare Vorschäden, Funktionsprüfung und Hinweise in einem Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
Der Mieter prüft die Maschine bei Übergabe auf offensichtliche Schäden und meldet erkennbare Abweichungen möglichst sofort. Gesetzliche Rechte wegen nicht erkennbarer oder erst später auftretender Mängel bleiben unberührt.
Tritt während der Mietzeit eine Störung auf, ist die Nutzung unverzüglich zu unterbrechen, wenn ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet ist. Der Mieter informiert den Vermieter und nimmt keine eigenmächtigen Reparaturen, Öffnungen oder Umbauten vor. Soweit möglich und zumutbar, kann der Vermieter Abhilfe schaffen oder ein Ersatzgerät bereitstellen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
7. Transport und Ladungssicherung
Die Maschine wiegt nach Betreiberangabe etwa 80 kg und misst ungefähr 83 × 53,5 × 74,5 cm. Der Mieter ist für ein geeignetes Transportfahrzeug, ausreichend belastbare Ladefläche, geeignete Hilfspersonen, einen sicheren Ein- und Ausladevorgang sowie eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ladungssicherung verantwortlich.
Die Maschine darf nur in der nach Bedienungs- bzw. Übergabehinweisen zulässigen Lage transportiert werden. Sie ist gegen Umkippen, Verrutschen, Stöße, Nässe und sonstige Beschädigungen zu sichern. Transporthinweise des Vermieters oder Herstellers sind einzuhalten.
8. Aufstellung und elektrischer Anschluss
Die Softeismaschine ist ein elektrisches Gerät. Der Mieter ist für die sichere örtliche Aufstellung und den gebäudeseitigen Stromanschluss verantwortlich. Die Maschine darf nur an einer Stromversorgung betrieben werden, die den Angaben auf Typenschild, Bedienungsanleitung und Übergabehinweisen entspricht.
- Die verwendete Steckdose und der Stromkreis müssen technisch einwandfrei, ordnungsgemäß installiert und für die erforderliche elektrische Last geeignet sein.
- Schutzleiter, Schutzschalter und sonstige vorhandene Schutzeinrichtungen dürfen nicht umgangen, verändert oder außer Funktion gesetzt werden.
- Mehrfachsteckdosen, ungeeignete Adapter oder beschädigte Leitungen dürfen nicht verwendet werden. Verlängerungsleitungen dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie für die erforderliche Leistung und den Einsatzort geeignet, vollständig unbeschädigt und fachgerecht verwendet werden; Kabeltrommeln sind bei hoher Last vollständig abzurollen.
- Die Maschine ist standsicher, waagerecht, trocken, gegen Niederschlag und Spritzwasser geschützt und mit der vom Hersteller vorgesehenen Belüftung aufzustellen. Lüftungsöffnungen dürfen nicht verdeckt werden.
- Stromkabel sind so zu verlegen, dass sie nicht gequetscht, überfahren, erhitzt oder zur Stolpergefahr werden.
- Bei Unsicherheit über die Eignung der örtlichen Elektroinstallation darf die Maschine erst nach Prüfung durch eine Elektrofachkraft angeschlossen werden.
Diese Pflichten betreffen ausschließlich die vom Mieter bereitgestellte Umgebung und Elektroinstallation. Sie entbinden den Vermieter nicht von seiner Pflicht, einen im eigenen Verantwortungsbereich sicheren und vertragsgemäßen Mietgegenstand bereitzustellen.
Bei ungewöhnlichen Geräuschen, Geruch, Rauchentwicklung, Erwärmung, Feuchtigkeit im elektrischen Bereich, beschädigtem Kabel oder sonstigen Sicherheitsauffälligkeiten ist die Maschine sofort auszuschalten, vom Netz zu trennen, soweit dies gefahrlos möglich ist, und der Vermieter zu informieren.
9. Bedienung, Aufsicht und zulässige Nutzung
Die Maschine darf nur bestimmungsgemäß und entsprechend Bedienungsanleitung, Sicherheitskennzeichnungen und Einweisung genutzt werden. Das Öffnen elektrischer oder mechanischer Gehäuseteile, das Entfernen von Schutzvorrichtungen, technische Veränderungen sowie Reparaturversuche durch den Mieter oder Dritte sind untersagt.
Die Bedienung und Beaufsichtigung liegt während der Mietzeit beim Mieter. Kinder dürfen die Maschine nur unter unmittelbarer Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Person bedienen. Elektrische, heiße, bewegliche oder rückwärtige Maschinenbereiche sind für Kinder unzugänglich zu halten.
Eine Untervermietung oder dauerhafte Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig. Die Nutzung durch Gäste oder Beschäftigte im Rahmen der gebuchten Veranstaltung ist zulässig; der Mieter bleibt für die Einhaltung der Miet- und Sicherheitshinweise verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.
10. Lebensmittelhygiene und Eismasse
Der Vermieter übergibt die Maschine gereinigt. Ab Übergabe ist der Mieter für den hygienisch sachgerechten Umgang mit den von ihm eingesetzten Lebensmitteln und Zutaten verantwortlich. Hierzu gehören insbesondere geeignete und für die Maschine vorgesehene Eismasse, korrekte Lagerung und Kühlung, Beachtung von Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsangaben sowie hygienischer Umgang beim Befüllen und Ausgeben.
Bei gewerblicher Nutzung oder Abgabe an Dritte hat der Mieter die für seinen Einsatz geltenden lebensmittelrechtlichen, hygienischen und allergenbezogenen Pflichten eigenständig einzuhalten. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für Zusammensetzung, Allergene, Qualität oder ordnungsgemäße Lagerung vom Mieter beschaffter Lebensmittel.
11. Reinigung und Rückgabezustand
Vor der Rückgabe ist restliche Eismasse nach den bereitgestellten Hinweisen aus Behältern und System zu entfernen. Die Maschine ist außen sauber und trocken zurückzugeben. Eine technische Demontage oder das Öffnen der Maschine durch den Mieter ist nicht vorgesehen; die vollständige Innenreinigung bzw. technische Nachreinigung erfolgt durch den Vermieter, soweit in den Übergabehinweisen nichts anderes festgelegt ist.
Entstehen wegen einer vom Mieter zu vertretenden, erheblich über die vertragsgemäße Nutzung hinausgehenden Verschmutzung nachweisbar zusätzliche Reinigungskosten, kann der Vermieter die erforderlichen Kosten verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
12. Schäden, Verlust und Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, Verlust oder Verschlechterungen, die er schuldhaft verursacht hat. Normale, vertragsgemäße Abnutzung geht nicht zu Lasten des Mieters.
Bei einem Schaden hat der Mieter den Vermieter unverzüglich zu informieren und zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung zu treffen. Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter oder eine von ihm freigegebene Fachstelle durchgeführt werden. Ersatzansprüche richten sich nach dem erforderlichen tatsächlichen Schaden.
Bei Diebstahl oder Verlust während der Mietzeit ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Soweit angezeigt, ist zusätzlich unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten und deren Aktenzeichen mitzuteilen.
13. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Gesetzliche Mängel-, Minderungs- und Rückzahlungsrechte wegen einer nicht vertragsgemäß bereitgestellten Mietsache werden durch diese Regelung nicht ausgeschlossen.
14. Stornierung durch den Mieter
Unabhängig von einem etwaigen gesetzlichen Widerrufsrecht gewährt der Vermieter folgende freiwillige Stornierungsmöglichkeit: Bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kann der Mieter kostenfrei stornieren.
Bei einer späteren Stornierung kann der Vermieter Ersatz des durch die kurzfristige Vertragslösung tatsächlich entstehenden Ausfallschadens verlangen. Ersparte Aufwendungen und Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung desselben Zeitraums werden angerechnet. Der Mieter kann jederzeit nachweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Ersatz ist auf den nach den gesetzlichen Regeln ersatzfähigen Schaden begrenzt.
Stornierungen sind mindestens in Textform, z. B. per E-Mail, unter Angabe der Buchungsnummer zu erklären.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Fernabsatzverträgen besteht für Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Soweit die Maschine für einen konkret festgelegten Termin oder Zeitraum im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung – insbesondere einer privaten Feier oder vergleichbaren Veranstaltung – gebucht wird, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Soweit diese gesetzliche Ausnahme im konkreten Einzelfall nicht eingreift, gelten die gesetzlichen Widerrufsregeln und die gesonderten Informationen zum Widerrufsrecht. Die freiwillige Stornierungsregelung nach Ziffer 14 bleibt davon unberührt.
16. Ausfall der Maschine / höhere Gewalt
Kann der Vermieter die Maschine aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund trotz zumutbarer Vorsorge nicht bereitstellen, etwa wegen eines kurzfristigen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Defekts oder eines sonstigen unabwendbaren Ereignisses, informiert er den Mieter unverzüglich. Soweit kein zumutbares Ersatzgerät bereitgestellt werden kann, werden bereits erhaltene Mietzahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 13 und den gesetzlichen Vorschriften.
17. Gewerbliche Nutzung
Nutzt der Mieter die Maschine im Rahmen eines Unternehmens, Betriebs, Vereins oder einer sonstigen Organisation, ist er für die am Einsatzort geltenden arbeitsschutz-, unfallverhütungs-, lebensmittel- und veranstaltungsbezogenen Pflichten verantwortlich, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zugeordnet sind. Gesetzliche Pflichten des Vermieters bezüglich des Mietgegenstands bleiben unberührt.
18. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Buchung, Vertragsabwicklung und Zahlung bei Abholung enthält die Datenschutzerklärung.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Beschwerden zum Vertrag oder zur Mietabwicklung können über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten an den Vermieter gerichtet werden; ein gesondertes internes Beschwerdeverfahren besteht derzeit nicht. Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Pflicht im Einzelfall besteht.
Die frühere EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein entsprechender Link wird daher nicht verwendet.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart werden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.